Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Vertragsschluss

(1) Alle Angaben auf der Internetseite des Gästeführers sind unverbindlich.

(2) Der Gästeführer unterbreitet dem Kunden auf dessen Wunsch ein Angebot über eine Stadtführung oder eine Reisedienstleistung. Der Vertragsschluss kommt durch Bestätigung dieses Angebotes durch den Kunden zustande. Die Bestätigung kann schriftlich oder per E-Mail erfolgen. Mit Vertragsabschluss werden diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)  anerkannt.

§ 2  Vertragsgegenstand

(1) In dem Angebot des Gästeführers  werden alle für die Leistungserbringung relevanten Details wie Datum, Zeit, Treffpunkt, Art der Leistung, Honorar und Zahlungsweise aufgeführt.

(2) Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Sämtliche Änderungen des Vertrags sind schriftlich oder per E-Mail vorzunehmen.

(3) Sollte der Gästeführer die vertraglich vereinbarte Leistung aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat, nicht erbringen können, ist er berechtigt einen Dritten mit der Durchführung der Leistung zu beauftragen.

§ 3 Verspäteter Beginn der Führung/ Änderungen des Ablaufs

(1) Der Gästeführer verpflichtet sich, mindestens 30 Minuten am vereinbarten Treffpunkt auf das Eintreffen des Kunden zu warten. Hat der Kunde den Gästeführer über die Verspätung informiert, verlängert sich die Wartezeit auf maximal 60 Minuten. Bei verspäteter Anreise des Kunden besteht kein Anspruch auf vollständige Erbringung der Leistung. Wird die Leistung dennoch im gegenseitigen Einvernehmen zeitlich vollständig erbracht, kann der Gästeführer auf einer prozentualen Erhöhung des Honorars entsprechend der über die ursprünglich vereinbarte Dauer der Führung hinausgehenden Zeit bestehen.

(2) Sollten Änderungen des Programms aufgrund von Umständen erforderlich sein, die der Gästeführer nicht zu vertreten hat, ist dieser unter Berücksichtigung der Interessen des Kunden berechtigt das Programm anzupassen. Solche erforderlichen Änderungen lassen den Vergütungsanspruch des Gästeführers unberührt.

§ 4 Stornierung

Der Kunde kann die gebuchte Leistung bis zum einschließlich 8. Tag vor dem Termin der Leistungserbringung kostenfrei stornieren. Vom 7. bis einschließlich 3. Tag vor dem Termin hat der Gästeführer Anspruch auf 60 % des vereinbarten Honorars, bei einer Stornierung ab 2 Tagen vor dem Termin bzw. bei Nichterscheinen des Kunden bis 60 Minuten nach dem vereinbarten Beginn der Führung auf 100 % des vereinbarten Honorars. Der Gästeführer behält sich den Nachweis eines höheren Schadens vor. Für den Kunden besteht die Möglichkeit des Nachweises, dass dem Gästeführer ein Schaden in der angegebenen Höhe überhaupt nicht oder wesentlich geringer entstanden ist.

§ 5 Leistungen Dritter

Werden im Auftrag des Kunden vom Gästeführer Leistungen anderer Personen oder Unternehmen gebucht, so gelten für diese Leistungen die AGB des beauftragten Dienstleisters. Tritt der Gästeführer als Vermittler von Leistungen Dritter auf, kommt es zum direkten Vertragsschluss zwischen dem Kunden und dem vermittelten Dienstleister.

§ 6 Haftung

(1) Der Gästeführer haftet nicht für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen, sofern diese keine vertragswesentlichen Pflichten, Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit betreffen. Gleiches gilt für Pflichtverletzungen  seiner  Erfüllungsgehilfen und seiner  gesetzlichen Vertreter.

(2) Bei Führungen von Kinder- und Jugendgruppen übernimmt der Gästeführer nicht die Aufsichtspflicht.

(3) Bei der Buchung von SEGWAY-Touren sind die besonderen Hinweise und Haftungsbestimmungen des Gästeführers zu beachten.